Finanzaufsicht Bafin warnt vor Teilverkauf von Immobilien

Das eigene Haus zum Teil zu verkaufen und weiterhin darin wohnen. Klingt erst einaml verlockend.

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin warnt aber vor solchen Modellen.

Bei einem Teilverkauf verkaufen die Hauseigentümer bis zu 50% ihrer Immobilie an ein Unternehmen und Bevollmächtigen Sie gleichzeitig, die Immobilie später oder mit im Todesfall zu verkaufen.

Im Gegenzug erhält der Eigentümer gegen ein monatliches Nutzungsentgelt ein Nießbrauchrecht. Komplexe Vertragsgestaltungen, erhöhte Kosten und andere mögliche Nachteile zeigen sich häufig erst später.

Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Juristen oder einer fachkompetenten Stelle beraten.

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